Es gibt zwei Vorgehensweisen:
1. Praktische Fahrstunden können bereits ab zirka der siebten absolvierten Theoriestunde begonnen werden.
2. Ihr besteht zuerst die Theorieprüfung und beginnt dann mit den Fahrstunden.
Die Sonderfahrten erfolgen grundsätzlich im letzten Drittel der praktischen Ausbildung.
Die Organisation seitens des TÜV gestaltet sich derzeit sehr schwierig und zeitaufwändig. Wöchentlich bestelle ich als Fahrschulinhaberin praktische Prüfungsplätze, wobei nicht abzusehen ist, ob sie genehmigt werden. Wir sind in Gänze vom TÜV abhängig und können leider nichts beschleunigen.